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Bitte bestellen Sie ausdrücklich immer Händlerkarten mit MSAM (=Jugendschutzfunktion), wenn Sie diese in Zigarettenautomaten einsetzen wollen. Diese Karten tragen meist die Bezeichnung HK50.

Die Händlerkarte ist immer für das laufende Jahr plus zwei (bei einigen Instituten auch drei) weitere volle Jahre gültig. Es besteht also keinerlei Notwendigkeit, die Händlerkarten erst in den letzten Monaten eines Jahres auszutauschen! Die Gültigkeit endet immer mit einem 31.12.

Wichtig! Achten Sie beim Bezug neuer Händlerkarten darauf, keine Karten aus dem letzten Jahr zu erhalten, da deren Laufzeit dadurch unnötig verkürzt wird!